Im Libanon leben auf einer Fläche von 10.452 Quadratkilometern knapp 6,2 Millionen Einwohner, wobei bis zu zwei Millionen davon Flüchtlinge sind (Syrer, Iraker, Palästinenser, ...).
Es gibt im Libanon18 anerkannte Religionsgemeinschaften, damit hat das Land die größte religiöse Vielfalt im Nahen Osten. Nirgendwo im Orient gibt es prozentuell so viele Christen wie im Libanon. Weil seit 1932 keine Volkszählung mehr stattgefunden hat, liegen keine verlässlichen Schätzungen für die Größe der einzelnen Glaubensgemeinschaften vor. Noch in den 1950er-Jahren stellten die Christen zusammen die Mehrheit im Land. Inzwischen dürfte ihr Anteil geschätzt auf etwa 39% zurückgegangen sein.
Trotz aller Probleme ist nirgendwo sonst im Nahen Osten das politische und gesellschaftliche Gewicht der Christen so stark wie in der „Zedernrepublik“. Die Kirchen im Libanon sind öffentlich sehr präsent. Dies zeigt sich in der Liturgie, in vielen Sozial- und Bildungseinrichtungen.
Die 18 anerkannten Religionen bzw. Kirchen: Sunniten (27%), Schiiten (27%), Maroniten (20%), Griechisch-orthodoxe (8%), Drusen (6%), Melkiten (5%), Armenisch-apostolische Kirche, Armenisch-katholische Kirche, Kirche des Ostens (Assyrer), Kopten, Chaldäer, Syrisch-Orthodoxe, Syrisch-Katholische, Römisch-katholische Kirche (alle zusammen 5,5%), Protestanten (0,5%), sowie Alawiten, Ismaeliten und Juden (zusammen 1%).
Ein besonderes Kennzeichen der libanesischen Gesellschaft besteht darin, dass sich die politischen und gesellschaftlichen Gruppen nach der Religionszugehörigkeit und nicht etwa nach politischen Programmen oder Nationalitäten formieren.
Die innenpolitische Lage ist im Libanon aufgrund des ausgeprägten Konfessionalismus sehr komplex und wenig stabil. Eine besondere moralische Autorität kommt im Libanon dem maronitischen Patriarchen zu.
Die vier höchsten Staatsämter sind Mitgliedern bestimmter religiöser Gruppen vorbehalten: Das Staatsoberhaupt muss ein maronitischer Christ sein, der Parlamentspräsident schiitischer Muslim und der Regierungschef sunnitischer Muslim. Diese Regelung wurde zuletzt zwischen den Vertretern der Konfessionen im Abkommen von Taif (1989) bestätigt. Im Parlament mit 128 Mitgliedern sind 64 Sitze für Christen und 64 für Muslime „reserviert“.
Die 18 anerkannten Religionen/Kirchen haben das Recht, ihre privatrechtlichen Angelegenheiten - Geburt, Heirat, Scheidung, Vererbung oder Tod - intern selbst zu regeln. So gibt es im Libanon beispielsweise auch keine Zivilehe.